1. Der Kommissionsgeber bestimmt den Verkaufspreis, mit dem die Ware ausgezeichnet werden soll.
Der Kommissionsgeber erhält nach Verkauf der Ware 50 % und Hipster 50 % vom Verkaufspreis. |
2. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Kommissionsgeber. |
3. Der Erlös der verkauften Ware bzw. nicht verkaufte Ware müssen innerhalb vier Wochen nach Verfalldatum abgeholt werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gehen Erlös bzw. nicht verkaufte Ware in das Eigentum von HIPSTER über. |
4. Eine Kommissionsverlängerung ist nach Absprache möglich und wird schriftlich festgehalten, hierbei fallen keine Bearbeitungsgebühren mehr an. |
5. Bei elektronischen Artikeln bestätigt der Kommissionsgeber die volle Funktionsfähigkeit oder gibt evtl. Mängel an, die mit auf dem Kommissionsauftrag aufgeführt werden. Eine Überprüfung behalten wir uns hier vor. |